Rehabilitation Heute
Begriffsbestimmung
Rehabilitation ist seit der Gesundheitsreform 2000 ein
eigenständiger Teil unseres Gesundheitswesens. Rehabilitation heißt die
Voraussetzungen für die Wiedereingliederung zu schaffen. Während sich
die Akutmedizin mit Krankheiten befasst und ihr Ziel in
deren Heilung
besteht, befasst sich Rehabilitation mit Krankheitsfolgen,
ihr Ziel ist die Minderung oder Verhinderung von dadurch entstandenen
Minderungen von Teilhabe. Die Krankheiten sind nach
Diagnosen in der Internationalen Klassifikation von Diagnosen (ICD 10)
aufgelistet. Die Rehabilitation findet ihre Systematik in der
Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF).
Rehabilitation geht damit weit über das immer noch weit verbreitete
Verständnis einer Kur hinaus. Rehabilitation verbessert nicht nur
Funktionen, sondern gliedert wieder ein, verhilft zur Umsetzung von
Lebensentwürfen, verbessert Teilhabe, d.h. wieder mitmachen zu können,
wieder dazuzugehören, wieder dabei zu sein, man kann auch vom Ausfüllen
einer sozialen Rolle sprechen.
Voraussetzung für eine Rehabilitation
Es muss von einem Arzt ein Rehabilitationsbedarf festgestellt werden, der z.B. darin besteht, dass nicht nur eine Gesundheitsstörung besteht (Rückenschmerz), sondern eine Teilhabestörung besteht (längere Arbeitsunfähigkeit, drohender Verlust des Arbeitsplatzes), und zudem ambulante Maßnahmen wie Physiotherapie auf Rezept nicht ausreichen bzw. ausgeschöpft sind oder unwirksam sind. Dann muss die Rehabilitationsfähigkeit gegeben sein, es dürfen also etwa keine anderen schweren Erkrankungen die Rehabilitation behindern. Schließlich, und das ist von größter Bedeutung, muss ein Rehabilitationspotential erkennbar sein, was nach ärztlicher Einschätzung durch eine Rehabilitation erreicht werden kann. Dieses gilt es möglichst präzise zu beschreiben, und zwar nicht nur in der Verbesserung einer Funktion (längere Gehstrecken), sondern im Sinne von Teilhabe (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel).
Wer ist für Rehabilitation zuständig?
Zunächst die Rentenversicherungsträger, das waren früher die BfA und die LVA, heute heißen sie Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Nur wenn diese nicht zuständig sind, sind es die Krankenkassen. Bei den privaten Krankenversicherungen besteht kein Anspruch auf Rehabilitation, es handelt sich immer nur um eine Leistung auf Kulanz
Wer leitet eine Rehabilitation ein?
Weit verbreitet und unkompliziert ist das Verfahren im Anschluss an
eine Krankenhausbehandlung (Anschlussheilbehandlung, AHB-Verfahren).
Hier reicht die Verordnung des Krankenhausarztes. Das Krankenhaus, meist
der Sozialdienst, und die Krankenkasse entscheiden, wo die
Rehabilitation stattfindet. Hierbei gibt es klare Vorgaben.
Ansonsten kann die Krankenkasse beraten, welcher Arzt Rehabilitation
beantragen kann.
Wo findet eine Rehabilitation statt?
Man spricht von indikationsspezifischer Rehabilitation. Das bedeutet, dass die Rehabilitation in einer Einrichtung stattfindet, die für die zu Grunde liegende Erkrankung kompetent ist, also z.B. nach einem Schlaganfall eine neurologische, nach eine Hüft-Operation eine muskuloskelettale oder orthopädische, bei einer Angststörung eine psychosomatische Rehabilitation. Zusätzlich gilt die Regel ambulant vor stationär. Hierbei ist ambulant gleich bedeutend mit teilstationär, im Unterschied zur stationären Reha fehlt der Hotelbetrieb. Viele Patienten halten die ambulante Reha für eine reine Sparmaßnahme (Reha light). Das trifft nicht zu. Die ambulante Reha ist der stationären Reha durch die Wohnortnähe überlegen. Dadurch können die individuellen Lebensumstände des Patienten einbezogen werden. Durch die Wohnortnähe können die Rehabilitanden abends und am Wochenende zuhause sein.
Warum ambulant vor stationär?
Wirklich neu über die Vorstellung, was Rehabilitation bewirken soll,
ist der Gedanke der sog. Kontext Faktoren. Das sind alle Lebensumstände
des einzelnen Rehabilitanden. Dies ist in der Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der
WHO (ICF) so festgeschrieben und wurde im Sozialgesetzbuch IX 2001 in
Deutschland sehr gut abgebildet. Diese Kontext Faktoren, also die
Gesamtheit der individuellen Lebensbedingungen eines Einzelnen, müssen
in die Rehabilitation einbezogen und in der Rehabilitation
berücksichtigt werden. Das sind nicht nur Arbeitsplatz oder Angehörige,
sondern auch Lebensbedingungen, zum Beispiel Beschaffenheit der Wohnung,
häusliche Umgebung oder vieles andere mehr. Die Rehabilitation selber
schafft nur die Voraussetzung für den entscheidenden Prozess, die
gelingende Wiedereingliederung.
Früher ist man davon ausgegangen, dass Leistungsfähigkeit auch in
Leistung umgesetzt wird. Gerade das aber ist eben nicht der Fall. Hier
spielen die Kontext Faktoren eine überragende Rolle. Es ist erstaunlich,
mit welchen Behinderungen manche Menschen nach einer Rehabilitation
nicht für möglich gehaltene Leistungen vollbringen. Aber es gibt auch
genau das Umgekehrte: nach einer sehr guten Rehabilitation kann es
vorkommen bei ungünstigen Kontext Faktoren, dass erwartete Leistungen
eben nicht vollbracht werden, dass die Wiedereingliederung wegen der
Lebensumstände des Einzelnen scheitert. Es ist völlig unangemessen, dann
den Betroffenen zu beschuldigen, ihm fehlende Motivation vorzuhalten und
ihm Leistungen zu kürzen. Die wohnortnahe Rehabilitation kann die
Kontext Faktoren sehr früh analysieren und so gestalten, dass die
Wiedereingliederung gelingt. Hierbei sind aber mitunter ganz neue
Probleme zu lösen, wie es der medizinische Alltag so bisher nicht
kannte. Stellt man sich diesen Problemen, so sind sie fast immer zu
lösen. Ein Beispiel ist das im Sozialgesetzbuch IX vorgeschriebene
betriebliche Reha-Management. Es ist erstaunlich, wie viele Arbeitgeber
gerade bei langjährigen Mitarbeitern hierfür offen sind, wenn sie
allerdings frühzeitig und umfassend informiert werden und präzise
Vorgaben erhalten.
Es gibt aber auch Argumente gegen eine wohnortnahe Rehabilitation, so
eine psychische Überlastung, die Distanz erfordert, auch eine Mutter mit
kleinen Kindern ist wohnortnah nicht rehabilitationsfähig, weil sie
abends und am Wochenende sich ihren Belastungen nicht entziehen kann.
Hier ist die wohnortferne stationäre Rehabilitation sinnvoll.
Die Meinung, dass stationäre Rehabilitation für schwerere Fälle zwingend
ist, ist unzutreffend. Bundesweit sind vielfältig gegenteilige
Erfahrungen gemacht worden. Voraussetzung ist, dass wohnortnah eine
Einrichtung zur Verfügung steht, die darauf eingestellt ist. Die schwer
Kranken müssen nicht weggeschickt werden, sondern gerade ihre Probleme
müssen vor Ort analysiert und im Rahmen der Rehabilitation angegangen
werden. Gegebenenfalls muss ein ganzes Netz an Maßnahmen für das Leben
nach der Rehabilitation gestrickt werden, um ein Leben zuhause zu
erhalten.
Der Rehabilitand kann abends und am Wochenende die Dinge einüben und
probieren, die er in der Rehabilitation gelernt hat, kann sie sozusagen
überprüfen, dann aber auch nachbessern. Beispiele für die wirksame
Einbeziehung der individuellen Lebensumstände sind der Besuch von
Mitgliedern des Rehabilitationsteams zu Hause oder am Arbeitsplatz,
ebenso das Erlernen alltagstauglicher Fertigkeiten in der Rehabilitation
wie Einkaufen, Benützen öffentlicher Verkehrsmittel, das Training der
Aktivitäten des täglichen Lebens (u. a. Waschen, Anziehen etc.) zuhause
unter Einsatz der dort etablierten Hilfsmittel.
Rehabilitation muss immer individuell sein. Sie muss den Kranken da
abholen, wo er steht und mit ihm individuelle Therapieziele vereinbaren.
Die Wünsche des einzelnen Kranken sind maßgeblich. So macht es keinen
Sinn, einen älteren Menschen auf eine Gehstrecke von 2 km zu trainieren,
wenn sein sehnlichster Wunsch ist, seine Enkelkinder in die Arme
schließen zu können. Wir sprechen vom Sinn stiftenden Lebensentwurf des
einzelnen. Gemeint ist das Profil an Funktionen, das der einzelne von
sich und auch seine Umgebung von ihm erwarten. Wenn das gefunden wird
und vom Kranken angenommen, verinnerlicht wird, spielt die Frage der
Motivation keine Rolle mehr.
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
Diese neue Einteilung der Weltgesundheitsorganisation stellt neben die Krankheiten, also die Ebene von erkrankten Organen, die Ebene von Funktionsfähigkeiten und die Ebene von Teilhabe. Ein Beispiel: nach einem Schlaganfall hat ein Patient die Fähigkeit der freien Bewegung durch Lähmung und Spastik erheblich eingebüßt, zudem kann er nicht mehr normal kommunizieren, weil er eine Sprachstörung hat. Aus diesen Funktionsstörungen ergeben sich Verluste an Teilhabe: Ein solcher Patient ist nicht mehr selbstständig, er kann nicht mehr am Arbeitsprozess teilnehmen, er kann z. B. nicht mehr einkaufen, nicht mehr Auto fahren. Rehabilitation setzt nun hier an und kennt drei Methoden: Trainieren, Umwegleistungen, Hilfsmittel. Bei vielen Schlaganfällen, die meist eine armbetonte Halbseitenlähmung hinterlassen, sind erstaunliche Fähigkeiten im Laufe der Rehabilitation wiederzugewinnen. Daraus folgen dann Verbesserungen der Teilhabe. Der Patient kann wieder mitmachen, wieder teilnehmen. Ein Beispiel für ein Training ist die neurophysiolgische Physiotherapie nach Bobath, für eine Umwegleistung das Training auf Linkshändigkeit, für ein Hilfsmittel ein Kommunikationsbuch wie z. B. für das Einkaufen. (Solche Kommunikationsbücher hat übrigens bereits Beethoven bei seiner Taubheit verwendet.)
Wiedereingliederung
Das eigentliche Ziel der Rehabilitation kommt danach, nämlich die Wiedereingliederung, das ist die Wiedereinbettung in ein soziales Gefüge mit möglichst weitgehender Wiederherstellung an möglichst viel Teilhabe. Leider ist diese entscheidende Phase im deutschen Gesundheitswesen kaum geregelt, der Hausarzt oder auch ein Facharzt tun sich sehr schwer mit den besonderen Problemen dieser Phase des gesamten Prozesses und werden dafür auch nicht entlohnt. So kommt es nicht nur in vielen Fällen unnötig zum Scheitern der Wiedereingliederung, sondern es tritt der gefürchtete Jojo-Effekt ein, die in der Rehabilitation erreichten Funktionsverbesserungen gehen wieder verloren. Rückblickend sprechen die Patienten häufig davon, dass ihnen "die Kur gut getan habe", aber keine nachhaltige Wirkung erzielt werden konnte. So sollte Rehabilitation nicht verlaufen.
Ziele von Rehabilitation
Natürlich sollen Funktionsfähigkeiten verbessert werden, dazu gehört vor allem die körperliche Leistungsfähigkeit, aber auch der psychische Zustand. Entscheidend aber ist die anschließende Umsetzung dieser Funktionsverbesserungen in die verbesserte Teilhabe. Alltagstaugliche Belastbarkeit, wieder mitmachen können und wieder dazugehören sowie vor allem auch Hilfe zur Selbsthilfe sind die entscheidenden Rehabilitationsziele.
Motivation
Immer wieder wird bei Schwierigkeiten von fehlender Motivation der Patienten gesprochen. Dies ist zu hinterfragen. In vielen Fällen erzwingen die Krankheitsfolgen eine Änderung des Lebensentwurfes für die Patienten. Einen neuen veränderten Lebensentwurf muss der Kranke annehmen können, er muss ihn verinnerlichen. Das gelingt nur, wenn er für ihn Sinn stiftend ist. Das ist das entscheidende Kriterium. Wenn dies gelingt, sind die meisten Patienten bereit, auch große Anstrengungen in der Rehabilitation auf sich zu nehmen
Psyche
Gerade die Beschreibung in der Internationalen Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit nach Funktionsverlust und
vor allen Dingen Teilhabestörung lässt für jedermann verständlich
werden, wie es zu psychischen Auffälligkeiten bei chronisch Kranken
kommen kann. Wenn die Teilhabestörung weitgehend ist und ein deutliches
soziales Rückzugsverhalten festzustellen ist, die Betroffenen kaum noch
ihre Wohnung verlassen, keine Kontakte mehr mit anderen Menschen pflegen
und auch sonst nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen, dann sind sie
zusätzlich in aller Regel auch traurig und verstimmt. Es ist ein sehr
großes Unrecht, solchen Menschen ein Rentenbegehren oder gar Simulation
zu unterstellen.
Wenn das Gehirn betroffen ist, also z. B. beim Schlaganfall oder nach
einem Schädelhirntrauma, kommt es zu Veränderungen der
Hirnleistungsfähigkeit, also nicht mehr nur psychische Reaktionen auf
die Krankheitsfolgen. Diese können alle Schweregrade bis zum Koma
annehmen. Häufig sind Veränderungen des Denkens und Merkens, des
Fühlens, des Erlebens, aber auch des Verhaltens. Diese Veränderungen
sind schwerwiegend, sie werden von Außenstehenden bei flüchtiger
Beobachtung unterschätzt. Nahestehenden Angehörigen entgeht der Wandel
nicht, sie leiden besonders unter der erlebten Persönlichkeitsänderung
des Kranken. Erkrankungen des Gehirns können auch Veränderungen des
Sehens, des Hörens, des Sprechens und des Schluckens bedingen, die
sämtlich eine besondere Versorgung benötigen.
Ausblick
Das Sozialgesetzbuch IX, wie es seit 2001 in Deutschland Gesetz ist,
schafft ungewöhnlich günstige Voraussetzungen für eine Rehabilitation,
die sich aber doch in einer Reihe von Punkten von der heute verbreiteten
Form der Rehabilitation unterscheidet. Wohnortnähe, individuelle
Ausrichtung und Ergebnisorientierung im Sinne der vermehrten Teilhabe
müssen viel stärker berücksichtigt werden, dann kann es im Einzelfall
sein, dass der Aufwand auch hoch ist. Es lässt sich dann zeigen, dass
Erfolge möglich sind, die mit der heutigen Form der Rehabilitation
(noch) nicht zu erreichen sind. Viel zu wenig beachtet wird, dass diese
humanitären Erfolge auch wirtschaftliche Erfolge sind, weil die
Folgekosten des Patienten für die Kostenträger umso mehr sinken, je
besser der Zustand eines chronisch Kranken im Sinne der Teilhabe ist.
Angesichts der demographischen Entwicklung und der knapper werdenden
Ressourcen kommt alles darauf an, die aufgewendeten Mittel zielgerichtet
einzusetzen. Nicht mehr Geld, sondern richtig eingesetztes Geld im Sinne
von Effektivität und Effizienz ist erforderlich. Wenn 2/3 der immensen
Aufwendungen im Gesundheitswesen für chronisch Kranke aufgewendet
werden, so sind bei besserer Wirtschaftlichkeit die Voraussetzungen
gegeben zu besseren humanitären Erfolgen, wie chronisch Kranken und
Behinderten ein gleichberechtigtes und sinnvolles Leben in unserer
Gesellschaft ermöglicht werden kann.