Was ist mit Privatpatienten und der Beihilfe?
Es gibt für private Krankenversicherungen zwar nicht die gesetzliche Regelung der integrierten Versorgung, diese können sich dieser Regelung aber formlos anschließen.
Zwar ist Rehabilitation bei allen privaten Krankenversicherungen eine Kann-Leistung, aber die meisten privaten Krankenversicherungen kennen uns. Von daher macht eine Aufnahme eines geeigneten Patienten in das Programm in der Regel keine Schwierigkeiten, wenn unsere Begründung überzeugt. Die Leistungen müssen nämlich vorher beantragt werden.
Das gleiche gilt für die Beihilfe. Auch hier muß ein Antrag gestellt werden. Das tun Sie, indem Sie unsere Verordnung auch dort vorlegen.
Am besten kommen Sie in unsere ärztliche Sprechstunde, Sie bekommen dann eine ausführliche und individuelle Verordnung, warum eine solche Maßnahme bei Ihnen für erforderlich gehalten wird.